MITGLIEDSBEITRAG


 Die unten angeführten Mitgliedsbeiträge gelten für unser gesamtes wöchentliches Angebot, nach dem Motto "einmal bezahlen, überall mitmachen". Probiere selbst, welche Einheiten dir (oder deinen Kindern) am besten gefallen.

Eltern-Kind Turnen inkl. Vollmitgliedschaft für einen Elternteil
 monatlich € 22,- / halbjährlich € 87,- / jährlich € 165,-
 Kinder 4-14 Jahre und Jugendliche 15-18 Jahre *) monatlich € 15,- / halbjährlich € 59,- / jährlich € 112,-
Studenten + Lehrlinge bis 26 Jahre / monatlich € 15,- / halbjährlich € 59,- / jährlich € 112,-
Erwachsene 18-65 Jahren  monatlich € 18,50 / halbjährlich € 74,- / jährlich € 140,-
 Silberlöwen 65 Jahre und älter  monatlich € 17,- halbjährlich € 69,- / jährlich € 132,-
Familien **)  moantlich € 43,- / halbjährlich € 174,- / jährlich € 330,-
Unterstüzter jährlich € 62,-
Unterstützer mit BTZ jährlich € 77,-

Kontodaten: ÖTB Ottakringer TV 1884 IBAN: AT63 2011 1000 0441 7283
Bei Überweisungen bitte immer den Namen des Mitgliedes angeben

*) Kinder und Jugendliche solange sie kein eigenes Einkommen beziehen, Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.
**) Familien: Die verheirateten Eltern, ggf. deren Kinder, solange diese kein eigenes Einkommen beziehen, bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.
Wenn du fragen zu unseren Mitgliedsbeiträgen hast: [email protected]

Bei Eintritt ist generell eine Bearbeitungsgebühr in der Höhr von € 15,- zu entrichten.
Ausgenommen davon sind Beitritte von weiteren Familienmitgliedern zur bestehenden Mitgliedschaft.
Der Beitritt ist nur dann vollzogen, wenn eine gültige Zahlungsbestätigung der Beitrittserklärung beigelegt wird.
Die Beitrittserklärung und Zahlungsbestätigung werden gemeinsam dem jeweiligen Turnplatzleiter ausgehändigt.
Ohne Beitritt ist jederzeitiger Verweis vom Turnplatz zulässig.
Prinzipiell gibt es nur mehr Halbjahres- und Jahresbeiträge, die am Anfang eines Schulsemesters zu entrichten sind. 
Ausgenommen sind Neueintritte, sofern diese im laufenden Semester stattfinden. Hier wird der Monatsbeitrag bis zum Ende des laufenden Semesters als Beitragsgrundlage herangezogen.
Die Halb- und Jahresbeiträge müssen bis zum 28.2. bzw. 30.09. im Vorhinein entrichtet werden und entsprechen den Schulsemestern. Sie gelten für Jahresbeiträge jeweils von Februar des laufenden Jahres bis einschließlich Jänner des Folgejahres bzw. von September des laufenden Jahres bis einschließlich Juni des Folgejahres oder für Halbjahresbeiträge von Februar bis Juni und von September bis Jänner des Folgejahres.
Sollte es nach dem Erinnerungsschreiben zu einer Mahnung führen, werden zusätzlich zum aushaftenden Betrag € 18,- Mahnspesen verrechnet. 


Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden neuen Tag. Sie bringt uns dazu, Herausforderung als Chance zu verstehen und neue Ziele zu erreichen.